Ausflugsziel
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Gesundheitshotel Moorbad Bad Großpertholz
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RICHTLINIEN über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von
Zufolge des Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Großpertholz vom 30.11.2006 gewährt die Marktgemeinde Bad Großpertholz unter nachstehenden Voraussetzungen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Anschaffungskosten von Solaranlagen und Wärmepumpen:
Dieser Gemeinderatsbeschluss über die Förderung von Solaranlagen bzw. Wärmepumpen tritt mit 1.1.2007 in Kraft und gilt für alle Ansuchen/Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.