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Gewerbeförderung


Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Großpertholz hat in seiner Sitzung am 09.09.2010 nachstehende Förderungsmaßnahmen beschlossen:

ZUR FÖRDERUNG DER GEWERBLICHEN BETRIEBE IM GEMEINDEGEBIET BAD GROSSPERTHOLZ  

beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Großpertholz folgende Förderungsmaßnahmen:  

  1. Gewerbebetrieben, die in der Marktgemeinde Bad Großpertholz ihren Standort haben, kann die Marktgemeinde Bad Großpertholz auf Grund eines Ansuchens einen Zinsenzuschuss in der Höhe der halben Zinsen, höchsten aber 5 %, auf die Dauer von 3 Jahren (bei Bauvorhaben in Verbindung mit der Vorschreibung der Aufschließungsabgabe und Bezahlung von mind. 50 derselben - 5 Jahren) für ein Darlehen von höchstens 4.600,00 gewährt werden, wenn dieses Darlehen für Neu-, Zu- und Umbauten oder Verbesserung gewerblicher Räume, zum Ankauf von Maschinen, gewerblichen Einrichtungsgegenständen oder zum Kauf von gewerblichen Fahrzeugen verwendet wird (je Vorhaben/Anschaffung nur einmalige Förderung möglich).
    Die Aufnahme des Darlehens soll nach Möglichkeit bei einem Geldinstitut erfolgen, das im Gemeindegebiet ein Geschäftslokal unterhält.
    Der Zinsenzuschuss wird jährlich im Nachhinein gegen Nachweis der Rechnungen, des aufgenommenen Darlehens, des Zinssatzes und der atsächlichen Zinsen ausbezahlt.
    Bei Wegfall der Förderungsvoraussetzungen z.B. durch Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde, Übertragung des Eigentums an Dritte durch Verkauf, Schenkung, Vererbung u.ä., ist eine Weitergewährung des Zinsenzuschusses auch innerhalb der bewilligten 3 (5) Jahre nicht möglich.
     
  2. Bauwerbern, die in der Marktgemeinde Bad Großpertholz ihren Hauptwohnsitz haben und im Gemeindegebiet eine Betriebs-Neugründung oder Erweiterung durchführen , kann die Marktgemeinde Bad Großpertholz folgende Förderung in Bezug auf die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe bzw. Ergänzungsabgabe gewähren:

    Förderung in Höhe von 30 % der Aufschließungsabgabe bzw. Ergänzungsabgabe;
    eine weitere Förderung von 10 bei einem Heizwärmebedarf-Referenzklima lt. Energieausweis für Wohngebäude bis 30 kWh/m2.a und
    eine weitere Förderung von 10 % bei einem Heizwärmebedarf-Referenzklima lt. Energieausweis für Wohngebäude bis 10 kWh/m2.a (=Passivbauweise).
    Vorgangsweise: Die Bezahlung der gesamten Aufschließungsabgabe hat nach Vorschreibung zu erfolgen. Nach baubehördlicher Fertigstellung kann ein Ansuchen um Förderung gestellt werden.
    Förderwerber: Können nur Eigentümer von Wohnhäusern oder Anwesen mit Wohnhaus sein, welche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind und sich verpflichten, mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung des geförderten Bauwerkes in der Marktgemeinde Bad Großpertholz den Hauptwohnsitz beizubehalten.
    Im Falle der Nichteinhaltung dieser Richtlinien verpflichten sich die Antragsteller zur Rückzahlung des Förderbetrages zzgl. der jeweils geltenden Zinsen der europäischen Zentralbank innerhalb eines Monates.

  3. Die bisherigen Bestimmungen über eine Förderung der gewerblichen Betriebe und Privatzimmervermietern im Gemeindegebiet werden aufgehoben.

  4. Dieser Gemeinderatsbeschluss über die Förderung von gewerblichen Betrieben tritt mit 1.10.2010 in Kraft und gilt auch für alle Ansuchen/Anträge, die ab 09.09.2010 gestellt werden..
     

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