Waldbrandverordnung 2026

Aushängezeitraum: 29.04.2026

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Gmünd gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F.  die Waldbrandverordnung 2026  zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Gmünd erlassen.

Um Beachtung dieser Verordnung wird ersucht.

Datei herunterladen (Waldbrandverordnung_2026.pdf) (840 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.