Heizkostenzuschuss

heizen

Ab 22. Oktober bis einschließlich 31. März 2026 kann der Niederösterreichische Heizkostenzuschuss am Hauptwohnsitzgemeindeamt beantragt werden. 

Das monatliche Bruttoeinkommen darf den jeweils gültigen Richtsatz für die Ausgleichszulage (Alleinstehende € 1.273,99) gemäß § 293 ASVG nicht übersteigen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Datei herunterladen (22 KB) - .PDF