
© Marktgemeinde Bad Großpertholz
Beurkundung von Geburten im Gemeindegebiet, Eheschließungen und Sterbefälle
Eheschließung, eingetragene Partnerschaft
Die standesamtliche Eheschließung (eingetragene Partnerschaft) kann vor jedem österreichischen Standesamt erfolgen. Zuerst wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt, bei dem beide Verlobte anwesenden sein müssen (bitte vorher telefonisch Termin vereinbaren).
Mitzubringen sind im Original:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass )
- Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. durch Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- ggf. Nachweis über akademischen Grade oder Standesbezeichnung Ing.
- für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung o.ä.
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
- fremdsprachige Urkunden sind von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzen zu lassen und erforderlichenfalls legalisieren oder mit Apostille versehen zu lassen.
Der gewünschte Termin ist mit dem Standesamt, an dem die Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft stattfinden soll, zu vereinbaren.
Trauungen sind auch außerhalb der Amtsräumlichkeiten an Orten innerhalb des Gemeindegebietes möglich.
Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Standesamtliche Trauungen in religiösen Bauten sind nicht gestattet.Alle organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Location liegen in der Verantwortung des Brautpaares.
Weitere Informationen zu Thema Heirat finden Sie unterwww.oesterreich.gv.at.
Trauungsraum (= Sitzungssaal der Gemeinde)

Vorraum zum Sitzungssaal